Nur Primärquellen
Jede Tatsachenfeststellung stützen wir auf ein Dokument: ein begründetes Urteil, ein Gutachten oder einen Obduktionsbericht, ein Tatortuntersuchungsprotokoll. Zitate geben wir in ihrer ursprünglichen Schreibweise wieder; wo wir eine Bewertung oder Schlussfolgerung hinzufügen, kennzeichnen wir sie im Text ausdrücklich als die des Autors. Aussagen dienen uns nur zur Stützung; keine Feststellung beruht allein auf einer Zeugenaussage. Hörensagen (hearsay) werten wir nicht als Beweis für eine Behauptung, auch wenn es in der Akte steht.